Schlammbad oder Wüstensand – Freiheit auf vier Rädern mit Ihrem Quad. Und als optimalen Versicherungsschutz für Ihren Fahrspaß im Gelände oder auf der Straße gibt es die Quad-Versicherung.
Die Fun- und Sportmobile (auch ATV bzw. All Terrain Vehicles genannt) sind insbesondere bei den jüngeren Generationen beliebt. Doch auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bieten diese Fahrzeuge als geländegängiges Arbeitsmittel umfassende Einsatzmöglichkeiten.
Was für Quads können versichert werden?
Alle Quads über 50 ccm können wie ein Motorrad über die Motorrad-Versicherung versichert werden. Quads bis 50 ccm benötigen ein Versicherungskennzeichen und werden über die Moped-Versicherung versichert.
Bei der Versicherung eines Quads müssen alle zulassungsrechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Themen stark unter die Lupe genommen werden. Quads können nämlich nicht einfach den klassischen Fahrzeugarten Auto, Motorrad oder Traktor zugeordnet werden. Je nach Fahrzeuggewicht, Gebrauchszweck und Fahrleistung können Quads bei der Zulassung unterschiedlich eingestuft werden.
Es ist nicht möglich, das eigene Quad als PKW zuzulassen. Aufgrund der motorradähnlichen Bauweise übersteigen Quads den zulässigen Geräuschgrenzwert bei PKW von 74 dB. Folgende Zulassungsmöglichkeiten bestehen für Ihr Quad jedoch:
Leichtkraftrad bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum: Die Führerscheinklasse AM ist ausreichend (bekannt als „Rollerführerschein“ ab 16 Jahren). Ihr Fahrzeug benötigt hierbei ein Versicherungskennzeichen, Steuern fallen keine an.
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine (LOF): Die Führerscheinklasse L wird benötigt (ab 16 Jahren erwerbbar). Bei der Zulassung als LOF müssen jedoch zwangsweise ein Rückwärtsgang, eine zweite Hauptbeleuchtung und eine Anhängerkupplung am Quad vorhanden sein.
Vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht und bis 15 Kilowatt: Die Führerscheinklasse B wird benötigt. Das Fahrzeug unterliegt der KFZ-Steuer, außerdem unterliegen Sie der Versicherungspflicht.
Versicherungsschutz
Der Basisschutz für Ihr Quad – die KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Grundschutz für Ihr Quad und sichert Schäden ab, die Sie an den Fahrzeugen von Dritten verursachen.
Die Teilkaskoversicherung – der erweiterte Schutz
Als zusätzlichen Schutz können Sie die Teilkaskoversicherung abschließen. Diese schützt bei Schäden durch Diebstahl, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbiss, Brand oder Explosionen.
Der Rundum-Schutz – die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und schützt darüber hinaus bei selbstverschuldeten Schäden und Unfällen. Auch Vandalismusschäden sind im Versicherungsschutz enthalten.
Haftpflichtversicherung
Versichert Schäden Dritter
Sachschäden an fremdem Eigentum
Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu
Teilkaskoversicherung
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile