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E-Bike-Versicherung

Immer mehr Fahrradliebhaber:innen erfreuen sich am Fahrradfahren mit elektrischer Unterstützung. Auch, wenn es mal bergauf geht, können Untrainierte so problemlos Radtouren vornehmen und brauchen keine Sorge davor haben, dass Ihnen die Luft ausgeht. Doch mit den steigenden Verkaufszahlen steigt auch die Anzahl an Unfällen mit den sogenannten E-Bikes oder Pedelecs. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen können und welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen oder können.

Die unterschiedlichen Kategorien der E-Bikes

Die Bezeichnung Elektrofahrrad (kurz E-Bike) beschreibt unterschiedlichen Arten von Fahrrädern, wobei der Begriff „E-Bike“ meist als Synonym für alle Arten von motorisierten Fahrrädern verwendet wird. Dabei gibt es jedoch ein paar Unterschiede zu beachten:

  • Pedelecs bis zu 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Die Tretbewegung des Fahrers/ der Fahrerin wird durch den eingebauten Motor unterstützt.
  • S-Pedelecs erreichen bis zu 45 km/h und unterstützen ebenfalls die Tretbewegung des Fahrers/ der Fahrerin. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit gehören diese Fahrräder jedoch zu den Kraftfahrzeugen.
  • E-Bikes können als Kraftfahrzeug ebenfalls bis zu 45 km/h erreichen. Die Fortbewegung erfolgt auch ohne Trampeln des Fahrers/ der Fahrerin.

Am meisten verbreitet sind die Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Unter allen elektrischen Fahrrädern beträgt der Verkaufsanteil an Pedelecs rund 95 %. Für Pedelecs ist weder eine Zulassung, noch ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Es wird auch keine gesonderte Versicherung oder ein Führerschein für die Nutzung benötigt.

Beim S-Pedelec besteht im Vergleich zum Pedelec ein großer Unterschied bei der Geschwindigkeit. Aufgrund der Elektrounterstützung bis zu 45 km/h zählt dieses motorisierte Fahrrad unter die Kategorie der Kleinkrafträder. Es besteht keine Zulassungs- oder KFZ-Steuerpflicht, die S-Pedelecs unterliegen jedoch der Versicherungspflicht. Zudem ist eine Betriebserlaubnis notwendig. Für die Benutzung wird ein Führerschein der Klasse AM, ein Helm und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.

Zu den Kleinkrafträdern gehören ebenfalls die E-Bikes, welche bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Der größte Unterschied zu den Pedelecs und den E-Bikes besteht darin, dass die E-Bikes auch ohne Tretunterstützung vorwärtsfahren. Bei einem E-Bike handelt es sich laut Verkehrsrecht eindeutig nicht um ein Fahrrad, sondern ein KFZ. Es ist daher ein Versicherungskennzeichen und ein Führerschein erforderlich.