Elektroautos stehen für klimafreundliche Mobilität, werden durch Steuervorteile von der Bundesregierung besonders gefördert und haben ein hohes Sicherheitsniveau. Die Nachfrage nach alternativen Antriebsarten steigt stetig, immer mehr Verbraucher kaufen Elektro- und Hybridautos. Hierbei steht nicht nur das Thema „Nachhaltigkeit“ im Fokus, sondern auch der richtige Versicherungsschutz. Unter einem „Elektroauto“ versteht man folgende Fahrzeugtypen:
Reine Batterieelektrofahrzeuge
Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge
Brennstoffzellenfahrzeuge
Wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen auch gilt in Deutschland für Elektroautos die Haftpflichtversicherungspflicht. Die Anschaffungskosten von Elektroautos sind in der Regel recht hoch, daher ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei dieser Fahrzeugvariante zu empfehlen. Nur die Vollkaskoversichert bietet Ihnen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und als Allgefahrendeckung für den Antriebsakkumulator.
Elektro- und Hybridautos – Ihre Vorteile auf einen Blick
Attraktive Beitragsnachlässe für reine Elektroautos und für Plug-In-Hybride
Allgefahrendeckung des Antriebsakkumulators in der Vollkaskoversicherung
Verzicht auf Abzug „neu für alt“ sowie Neupreisentschädigung für 24 Monate (Antriebsakkumulator)
Kostenübernahme für Zustandsdiagnostik (Antriebsakkumulator)
Notwendige Entsorgung, sofern nicht durch Hersteller übernommen (Antriebsakkumulator)
Abschleppen bis zur nächsten Ladestation: sofern mitversichert
Mitversicherung von Ladekarten, mobilen Ladestationen und Ladekabeln, sofern unter Verschluss verwahrt oder auch während des Ladevorgangs
Festinstallierte Ladestationen über Vollkaskoversicherung mitversichert
Notwendige Lagerung in einem Wassercontainer nach Fahrzeugbrand, um die erneute Entzündung des Antriebsakkumulators zu verhindern
Überspannungsschäden (z. B. bei Ladevorgang)
Teilkaskoversicherung: Tierbiss- und Kurzschlussschäden sind unbegrenzt mitversichert
Haftpflichtversicherung
Versichert Schäden Dritter
Sachschäden an fremdem Eigentum
Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu
Teilkaskoversicherung
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile