Für Oldtimer ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen der Pflichtversicherung können Sie mit Teilkasko oder Vollkasko als Premium-Schutz freiwillig erweitern, diese Entscheidung hängt vom Wert und von der Nutzung Ihres Fahrzeuges ab. Als Oldtimer gilt ein vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassenes, gut gepflegtes Fahrzeug mit Sammlerwert.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung reicht für Oldtimer mit geringem Wert aus. Wenn sich teure Reparaturen nicht mehr lohnen und das Fahrzeug keinen Seltenheitswert hat, ist eine Kaskoversicherung oft nicht lohnenswert. Die Haftpflichtversicherung für Oldtimer übernimmt bei Sach- und Personenschäden deutlich höhere Versicherungssummen als der Gesetzgeber als Mindestversicherungssumme vorschreibt.
Die Teilkaskoversicherung versichert Ihr Liebhaberfahrzeug gegen
Schäden durch äußere Einwirkung, die Sie als Fahrer:in nicht beeinflussen können.
Schäden durch Vandalismus oder Transport
Anstehende Reparaturen und Restaurationen bei Originalteilen
Eine Oldtimer-Wertsteigerung bis zu 30 % ist ab der Teilkasko ebenfalls mitversichert
Oldtimer mit Vollkaskoversicherung
Teilkaskoleistungen inklusive
Selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug
Volle Kostendeckung, auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben
Rundumschutz bei Schäden durch Bedienfehler
Youngtimer-Versicherung
Obwohl Youngtimer noch nicht als historische Fahrzeuge gelten, gibt es wie bei den Oldtimern spezielle Versicherungen für diese Art von Fahrzeugen. Youngtimer-Versicherungen sind auf die besonderen Bedürfnisse von Liebhaber-Fahrzeugen zugeschnitten und bieten Leistungen, die in der herkömmlichen KFZ-Versicherung nicht enthalten sind. Youngtimer sind in der Regel zwischen 20 und 30 Jahre alte Fahrzeuge. Häufig werden Youngtimer auch in die Oldtimer-Versicherung mit aufgenommen, denn das dafür erforderliche Mindestalter des Fahrzeugs beträgt bei vielen Versicherern lediglich 20 Jahre.
Eine Youngtimer-Versicherung umfasst, genauso wie bei der Oldtimer-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung und Teilkasko oder Vollkasko als freiwilligen Zusatzschutz. Der Leistungsumfang ist dabei auf die speziellen Besonderheiten Ihres Fahrzeuges zugeschnitten.
Die Teilkaskoversicherung versichert Ihr Liebhaberfahrzeug gegen
Unverschuldete Schäden, zum Beispiel durch Elementarereignisse oder durch Transport
Schäden durch Vandalismus und grobe Fahrlässigkeit
Vorsorgeversicherung: Eine Youngtimer-Wertsteigerung bis 30 % ist mitversichert
Schutz von Fahrzeugteilen, die zum versicherten Fahrzeug gehören
Youngtimer mit Vollkaskoversicherung
Deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab
Schutz bei unverschuldeten Schäden am Fahrzeug
Haftpflichtversicherung
Versichert Schäden Dritter
Sachschäden an fremdem Eigentum
Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu
Teilkaskoversicherung
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile