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Oldtimer & Youngtimer

Oldtimer-Versicherung

Für Oldtimer ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen der Pflichtversicherung können Sie mit Teilkasko oder Vollkasko als Premium-Schutz freiwillig erweitern, diese Entscheidung hängt vom Wert und von der Nutzung Ihres Fahrzeuges ab. Als Oldtimer gilt ein vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassenes, gut gepflegtes Fahrzeug mit Sammlerwert.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung reicht für Oldtimer mit geringem Wert aus. Wenn sich teure Reparaturen nicht mehr lohnen und das Fahrzeug keinen Seltenheitswert hat, ist eine Kaskoversicherung oft nicht lohnenswert. Die Haftpflichtversicherung für Oldtimer übernimmt bei Sach- und Personenschäden deutlich höhere Versicherungssummen als der Gesetzgeber als Mindestversicherungssumme vorschreibt.

Die Teilkaskoversicherung versichert Ihr Liebhaberfahrzeug gegen

  • Schäden durch äußere Einwirkung, die Sie als Fahrer:in nicht beeinflussen können.
  • Schäden durch Vandalismus oder Transport
  • Anstehende Reparaturen und Restaurationen bei Originalteilen
  • Eine Oldtimer-Wertsteigerung bis zu 30 % ist ab der Teilkasko ebenfalls mitversichert

Oldtimer mit Vollkaskoversicherung

  • Teilkaskoleistungen inklusive
  • Selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • Volle Kostendeckung, auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben
  • Rundumschutz bei Schäden durch Bedienfehler

Youngtimer-Versicherung

Obwohl Youngtimer noch nicht als historische Fahrzeuge gelten, gibt es wie bei den Oldtimern spezielle Versicherungen für diese Art von Fahrzeugen. Youngtimer-Versicherungen sind auf die besonderen Bedürfnisse von Liebhaber-Fahrzeugen zugeschnitten und bieten Leistungen, die in der herkömmlichen KFZ-Versicherung nicht enthalten sind. Youngtimer sind in der Regel zwischen 20 und 30 Jahre alte Fahrzeuge. Häufig werden Youngtimer auch in die Oldtimer-Versicherung mit aufgenommen, denn das dafür erforderliche Mindestalter des Fahrzeugs beträgt bei vielen Versicherern lediglich 20 Jahre.

Eine Youngtimer-Versicherung umfasst, genauso wie bei der Oldtimer-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung und Teilkasko oder Vollkasko als freiwilligen Zusatzschutz. Der Leistungsumfang ist dabei auf die speziellen Besonderheiten Ihres Fahrzeuges zugeschnitten.

Die Teilkaskoversicherung versichert Ihr Liebhaberfahrzeug gegen

  • Unverschuldete Schäden, zum Beispiel durch Elementarereignisse oder durch Transport
  • Schäden durch Vandalismus und grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsorgeversicherung: Eine Youngtimer-Wertsteigerung bis 30 % ist mitversichert
  • Schutz von Fahrzeugteilen, die zum versicherten Fahrzeug gehören

Youngtimer mit Vollkaskoversicherung

  • Deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab
  • Schutz bei unverschuldeten Schäden am Fahrzeug

Haftpflichtversicherung

  • Versichert Schäden Dritter
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
  • Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
  • Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu

Teilkaskoversicherung

  • Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile
  • Brand und Explosion
  • (Teile-)Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch, z. B. bei Steinschlag
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Tierbiss (Marderbiss) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

Vollkaskoversicherung

  • Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile
  • Brand und Explosion
  • (Teile-)Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch, z. B. bei Steinschlag
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Tierbiss (Marderbiss) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Mut- oder böswillige Beschädigung (Vandalismusschäden)
  • Schäden durch nicht ermittelbare Personen, z. B. nach Fahrerflucht