Ein Leichtkraftrad ist ein motorisiertes Zweirad mit mindestens 50 ccm und maximal 125 ccm Hubraum. Die Motorleistung erreicht bis zu 11 kW beziehungsweise 15 PS. Diese Fahrzeugart ist bis 125 ccm zulassungs- und steuerfrei, deshalb gibt es für Leichtkrafträder keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
Leichtkrafträder – ab wann zu versichern?
Bereits ab 16 Jahren kann eine Leichtkraftrad-Versicherung abgeschlossen werden, da man ab diesem Alter einen Leichtkraftroller oder ein Leichtkraftrad bis 125 ccm im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf. Voraussetzung hierfür ist entweder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder ein Führerschein der Klasse 1b (entspricht heute der Führerscheinkasse A1). Bei einem Versicherungsabschluss für Leichtkrafträder bis 125 ccm ist es nicht verpflichtend, das Fahrzeug selbst zu fahren oder eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Beispielsweise kann so ein/e Minderjährige/r das Leichtkraftrad mit gültiger Fahrerlaubnis nutzen, ein Elternteil ist jedoch Versicherungsnehmer:in und übernimmt die Versicherungskosten.
Leichtkrafträder – wie versichern?
Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch ist die KFZ-Haftpflichtversicherung als Basisabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und demnach Pflicht. Die Haftpflichtversicherung schützt bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie als Versicherungsnehmer:in mit Ihrem Leichtkraftrad Dritten oder fremden Eigentum zufügen.
Als freiwilligen Zusatzschutz ist auch hier eine Erweiterung Ihrer Versicherung auf Teilkasko oder Vollkasko möglich, um auch bei Schäden an Ihrem eigenen Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller finanziell abgesichert zu sein. Entscheidende Faktoren hierfür sind hauptsächlich Alter und Wert des Fahrzeuges. Die Vollkaskoversicherung ist vor allem bei sehr neuen oder wenige Jahre alten Leichtkrafträdern empfehlenswert. Eine Teilkaskoversicherung ist bei gebrauchten Leichtkrafträdern empfehlenswert.
Für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis 125 ccm wird ein reguläres schwarzes Kennzeichen benötigt. Ein Versicherungskennzeichen (= Mopedkennzeichen) reicht bei Fahrzeugen mit einem Hubraum über 50 ccm bis 125 ccm nicht aus. Nutzen Sie Ihr Leichtkraftrad nicht ganzjährig, ist ein Saisonkennzeichen zu empfehlen.
Haftpflichtversicherung
Versichert Schäden Dritter
Sachschäden an fremdem Eigentum
Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu
Teilkaskoversicherung
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile