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Mopedversicherung

Mit Roller, Moped oder Mofa schnell und unkompliziert kleinere Distanzen zurücklegen. Mit der Mopedversicherung genießen Sie dabei einen umfassenden Versicherungsschutz. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 01. März eines Jahres – bei uns erhalten Sie dafür problemlos Ihr Mopedkennzeichen. Als Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeuges muss eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge vorliegen. Bei einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EC-CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder in der Datenbestätigung hinterlegt.

Wie lange gilt die Mopedversicherung?

Das Verkehrsjahr beginnt mit der Mopedsaison jeweils am 01. März eines Jahres und endet Ende Februar des Folgejahres, d. h. der Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr. Der Versicherungsschutz kann demnach entweder zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr (individuell wählbar) beginnen. Der Versicherungsbeitrag mindert sich dem verkürzten Zeitraum entsprechend. Ab dem 01. Mai zahlen Sie als Versicherungsnehmer:in für alle Fahrzeuge eine vergünstigte Prämie.
Zu jedem Start eines neuen Versicherungsjahres benötigen Sie ein neues Mopedkennzeichen und müssen einen neuen Vertrag abschließen. Der bisherige Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Der gültige Versicherungsschutz eines Fahrzeuges lässt sich einfach an der jeweiligen Farbe des Moped- oder Rollerkennzeichens erkennen, denn dieses wechselt mit jedem Jahr seine Farbe.

Folgende Fahrzeuge können über die Mopedversicherung versichert werden

Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick und Roller)

Die zweirädrigen Kleinkrafträder verfügen über einen Hubraum bis zu 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die nachfolgenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen dabei nicht überschritten werden:

 

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa)
  • 25 km/h (einsitziges Mofa)
  • 45 km/h (Moped, Mokick, Roller)
  • 50 km/h (Moped, Mokick, Roller, sofern bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen)
  • 60 km/h (Moped i. S. d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen)

Elektrokleinstfahrzeuge/ S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge und S-Pedelecs müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

 

  • Das Fahrzeug ist nicht breiter als 70 cm und nicht schwerer als 55 kg
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
    1. Lenkstange vorhanden
    2. Die Fahrzeuge dürfen keinen Sitz haben
    3. Die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. Segway) müssen zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
    1. Lenk- oder Haltestange vorhanden
    2. Die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden

Weitere Fahrzeugarten

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren haben einen Hubraum von unter 50 ccm. Bei anderen Elektro- oder Verbrennungsmotoren darf die Nutz- oder Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen, die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h übersteigen.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von unter 50 ccm oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren. Bei Straßenquads darf die Nutz- oder Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen, bei leichten Vierradmobilen mit geschlossenem Fahrgastraum nicht mehr als 6 kW.

Müssen Mopeds haftpflichtversichert sein?

Als Halter:in eines Kleinkraftrades brauchen Sie zwar keine Fahrzeugzulassung und müssen auch keine Steuern zahlen, Sie benötigen jedoch ein Versicherungskennzeichen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die Ihr Roller oder Moped bei Dritten verursacht.

Leistungen der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug und übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs der Schaden verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 100 Mio. Euro. Die Entschädigungssumme bei Personenschäden ist je geschädigte Person auf 15 Mio. Euro begrenzt. Weitere mögliche Leistungen sind die Umweltschaden- und Eigenschadendeckung sowie die Mallorca-Police (Deckung bei selbstverschuldetem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland).

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Mit Ihrer Teilkaskoversicherung sichern Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise gegen folgende Schäden ab:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl inkl. Schlossaustauschkosten
  • Elementarschäden und Naturkatastrophen
  • Fährreisen
  • Glasbruch
  • Kollisionen mit Tieren aller Art
  • Kurzschluss zzgl. Folgeschaden
  • Tierbissschäden
  • Neu-/ Kaufpreisentschädigung