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GAP-Versicherung

Die GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung (englisch = Lücke) ist eine Zusatzversicherung für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge zur KFZ-Vollkaskoversicherung. Im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens oder eines Diebstahls wird durch die GAP-Versicherung die Lücke bzw. die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Fahrzeuges geschlossen.

Der Ablösewert eines Fahrzeuges entspricht dem Leasingrestbetrag, den die Leasinggesellschaft von Ihnen fordert. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und den bereits gezahlten Leasingraten.

In den meisten KFZ-Vollkaskoversicherungen ist die GAP-Deckung nicht automatisch enthalten. Je hochpreisiger und neuer das geleaste oder finanzierte Fahrzeug, desto ratsamer ist der Abschluss der GAP-Versicherung.

Warum lohnt sich die GAP-Deckung für mich?

Wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug einen selbstverschuldeten Unfall verursachen, dann springt die KFZ-Vollkaskoversicherung in der Regel bei anfallenden Kosten und entstandenen Schäden ein. Sollte Ihr Fahrzeug jedoch gestohlen werden oder ist nach einem Unfall irreparabel, weil die Reparaturkosten den tatsächlichen Fahrzeugwert übersteigen, sind Sie als Leasing- oder Kreditnehmer:in verpflichtet, den Leasinggeber finanziell zu entschädigen.
Ihre KFZ-Vollkaskoversicherung übernimmt in so einem Fall den Wiederbeschaffungswert Ihres KFZ. Für den Ablösewert (den Restbetrag des Fahrzeuges) müssen Sie selbst aufkommen – es sei denn, Sie haben eine GAP-Versicherung abgeschlossen.

Je höher die mit dem Leasinggeber vereinbarte Ablösesumme für das Fahrzeug, desto wichtiger ist die GAP-Deckung. Sollte die GAP-Versicherung nicht automatisch in Ihrer Vollkaskoversicherung integriert sein, sollten Sie über einen zusätzlichen Versicherungsabschluss nachdenken.

Rechenbeispiel:

Sie haben einen Leasingvertrag für einen neuen Opel Astra abgeschlossen, der Listenpreis beträgt 42.000 Euro. Nach einer Nutzungsdauer von zwei Jahren möchten Sie das Fahrzeug voraussichtlich behalten.

Sie vereinbaren eine Leasingvorauszahlung (= einmalige Anzahlung) in Höhe von 15.000 Euro, eine monatliche Leasingrate von 350 Euro und einen Restwertbetrag (= Ablösewert) in Höhe von 24.000 Euro. Der von Ihnen zu leistende Leasingbetrag beträgt demnach 47.400 Euro.

Nach zwölf Monaten verursachen Sie einen schweren Autounfall, bei dem Ihr Opel Astra stark beschädigt wird. Durch einen KFZ-Gutachter wird ein Totalschaden festgestellt – eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich. Um das Fahrzeug adäquat zu ersetzen ermittelt der KFZ-Gutachter den Wiederbeschaffungswert, das heißt wie viel Geld Sie nach einem Unfall für Ihr beschädigtes und nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug bekommen.

Den ermittelten Wiederbeschaffungswert in Höhe von 27.000 Euro erstattet Ihre KFZ-Vollkaskoversicherung. Dabei sind ausstehende Leasingraten nicht berücksichtigt, welche Sie dem Leasinggeber für die restliche Leasing-Laufzeit von 12 Monaten noch schulden.

In unserem Rechenbeispiel bedeutet dies: 4.200 Euro (12 Monate x 350 Euro Leasingrate). Auch die vereinbarte Ablösesumme in Höhe von 24.000 Euro müssen Sie selbst begleichen, die KFZ-Vollkaskoversicherung kommt hierfür nicht auf.
Das ergibt in Summe einen Leasingrestwert in Höhe von 32.400 Euro.

Hiervon können wir die Erstattung Ihrer KFZ-Vollkaskoversicherung in Höhe von 27.000 Euro abziehen. Es bleibt ein Differenzbetrag in Höhe von 5.400 Euro. Diesen Restbetrag müssen Sie selbst bezahlen.

An dieser Stelle kommt die GAP-Versicherung ins Spiel: Sie erstattet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (27.000 Euro) und dem Leasingrestwert (32.400 Euro).