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PKW-Versicherung

Welche KFZ-Versicherungen gibt es?

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht (Pflichtversicherung). Sie schützt im Falle eines Schadens den Unfallgegner finanziell, das heißt sie zahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen und einem Dritten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist.

Dadurch können Schadenersatzansprüche gedeckt werden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen. Ohne eine Haftpflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn ein Schaden durch die Nutzung des versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Neben dem Fahren sind so auch das Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen versichert.

Was versichert die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Sachschäden, wie beispielsweise

  • Kosten für Reparaturen
  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Kosten für (Unfall-)Gutachter
  • Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens
  • An- und Abmeldekosten
  • Im Falle eines Rechtsstreits: Anwalts- und Gerichtskosten (Der Versicherer verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Ansprüche)
  • Erweiterte Sachschäden, wie beispielsweise
  • Gebäudeschäden
  • Schäden an Verkehrseinrichtungen (z. B. Straßenschildern)
  • Personenschäden, wie beispielsweise
  • Behandlungskosten für Operationen, Krankenhausaufenthalte oder Therapien
  • Aus Unfällen entstehende Verdienstausfälle
  • Schmerzensgeld
  • Rente
  • Im Todesfall: für Beerdigung sowie Hinterbliebenengeld

In diesen Fällen zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht.

Generell nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Das bedeutet, dass Sie selbst für anfallende Kosten (beispielsweise durch Reparaturen) aufkommen müssen. Möchten Sie auch hierfür versichert sein, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz auf eine Kaskoversicherung ausweiten. Diese erstattet die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug sowie den Wiederbeschaffungswert.

Sicherlich haben Sie in Ihren Tarif- oder Vertragsdetails schon einmal den Begriff „Haftungsausschluss“ gelesen. Das bedeutet, dass Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung unter gewissen Bedingungen eventuell nicht für anfallende Kosten aufkommt. Das kann beispielsweise passieren, wenn

 

  • Sie unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Straßenverkehr teilnehmen und einen Unfall verursacht haben.
  • Sie mutwillig einen Unfall herbeigeführt haben.
  • Sie Fahrerflucht begangen haben.
  • Sie ohne Betriebserlaubnis oder ohne Führerschein einen Unfall verursacht haben.

Gut zu wissen: die eVB-Nummer

Als Nachweis dafür, dass Ihr Auto mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, gibt es elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer). Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer benötigen Sie beispielsweise für die Zulassung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges in einem neuen Zulassungsbezirk.

Was ist bei der KFZ-Haftpflichtversicherung zu beachten?

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sollten große Entschädigungsbeiträge vereinbart werden, also eine hohe Versicherungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind relativ gering. Vor allem wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro (Mindestversicherungssumme) schnell ausgereizt sein.
Bei dem Abschluss Ihrer Versicherung sollten Sie daher deutlich höhere Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dies ist ein Pauschalbetrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckelt der Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro sind eine übliche Grenze. Eine höhere Versicherungssumme macht Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht teurer: bei guten Versicherungstarifen sind die höheren Versicherungssummen mittlerweile Standard.

Teilkasko-Versicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Auto. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auszuschließen. Die Teilkaskoversicherung versichert Gefahren, die durch Benutzung oder Nichtnutzung des Fahrzeuges entstehen können, ohne dass Sie selber aktiven Einfluss auf das Schadenereignis haben.

Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung versichert?

Die Teilkaskoversicherung sichert grundsätzlich folgende Risiken ab:

 

  • Brand, Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkanausbrüche
  • Kurzschluss in der Verkabelung
  • Tierbiss und Zusammenstöße mit Tieren aller Art (außer Haus- und Nutztiere)
  • Glasbruch (auch durch Steinschlag)
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei Teilkasko?

Die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko ist der Anteil an einem Schaden, den Sie als Versicherungsnehmer selbst zahlen wollen. Eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren ist nicht verpflichtend. Entscheiden Sie sich dafür, bei einem Kaskoschaden einen Teil der Kosten im Schadensfall immer selbst zu übernehmen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag merklich. Häufig wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro vereinbart.

In diesen Fällen zahlt die Teilkaskoversicherung nicht

Die Teilkaskoversicherung muss die anfallenden Kosten im Schadenfall nicht übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Fall von großer Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung in der Regel nur anteilig. Viele Versicherungen kommen den Versicherungsnehmern jedoch mit speziellen Vertragsklauseln entgegen, in welchen die Versicherung auf die „Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“ verzichtet.

Alle Arten von Vandalismus (mutwillige Kratzer im Lack, vorsätzlich zugeführte Dellen und Beulen, abgeknickte Antennen etc.) werden nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Für Vandalismus aller Art ist also grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung zuständig. Wurde ein Unfall selbst verschuldet, kommt die Teilkasko ebenfalls nicht für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug auf und empfiehlt sich vor allem für neuwertige Fahrzeuge bis zu einem Alter von fünf Jahren. Auch Vandalismusschäden und Schäden, wo der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann (z. B. bei Fahrerflucht), können über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Genau wie bei der Teilkaskoversicherung lassen sich die Versicherungsbeiträge sinnvoll durch eine Selbstbeteiligung und durch eine vereinbarte Werkstattbindung senken. Die Vollkaskoversicherung deckt Teilkaskoschäden automatisch mit ab.
In der Regel wird bei der Vollkaskoversicherung die Reparatur eines Schadens bis zu einer Obergrenze gezahlt – diese Obergrenze wird meistens durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bestimmt. Im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens wird der Zeitwert des Wagens ersetzt. Bei sehr neuen Fahrzeugen bis maximal 12 Monate bei Totalschaden und 6 Monate bei Diebstahl besteht die Möglichkeit, den Neupreis erstattet zu bekommen.

Haftpflichtversicherung

  • Versichert Schäden Dritter
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Personenschäden durch selbstverursachten Unfall
  • Vermögensschäden ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden
  • Neben dem Gebrauch des Fahrzeuges gehört auch das Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen dazu

Teilkaskoversicherung

  • Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile
  • Brand und Explosion
  • (Teile-)Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch, z. B. bei Steinschlag
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Tierbiss (Marderbiss) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

Vollkaskoversicherung

  • Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges inkl. Mitversicherter Teile
  • Brand und Explosion
  • (Teile-)Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch, z. B. bei Steinschlag
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Tierbiss (Marderbiss) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Mut- oder böswillige Beschädigung (Vandalismusschäden)
  • Schäden durch nicht ermittelbare Personen, z. B. nach Fahrerflucht