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Fahrerschutz-Versicherung

Bei Autounfällen in Deutschland werden jährlich über 400.000 Personen verletzt. Alle Fahrzeuginsassen in einem PKW sind bei einem selbstverschuldeten Unfall durch die KFZ-Haftpflichtversicherung versichert. Der Fahrer bzw. die Fahrerin hat in diesem Fall jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Hier kommt die Fahrerschutzversicherung ins Spiel.

Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Versicherungsschutz für Personenschäden des Fahrers/ der Fahrerin bei selbstverschuldeten Unfällen. Der Versicherungsschutz umfasst damit alle Personenschäden bei einem selbstverschuldeten Unfall, die nicht von der gegnerischen Versicherung und auch nicht von der eigenen Kaskoversicherung übernommen werden.

Die Versicherungsleistungen der Fahrerschutzversicherung

Gut zu wissen: Nicht nur bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen, sondern auch bei Unfällen, die durch Unbekannte verursacht wurden, greift der Versicherungsschutz der Fahrerschutzversicherung.

Die Versicherungsleistungen umfassen Folgendes:

 

  • Kosten für die Heilbehandlung
  • Möglicher Verdienstausfall
  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Haus/ in der Wohnung
  • Ansprüche der Hinterbliebenen, z. B. Hinterbliebenenrente
  • Kosten für eine unfallbedingte Haushaltshilfe
  • Schmerzensgeld
  • Reha-Maßnahmen

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Die Fahrerschutzversicherung greift nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bei Fahrten unter Drogen- oder ordnungswidrigem Alkoholeinfluss. Ebenfalls sind Fahrten ohne angelegten Sicherheitsgurt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Fahrerschutzversicherung zahlt nicht bei einer Rennbeteiligung, bei Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken oder beim Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen des Fahrzeuges.

Nähere Infos:

Verdienstausfall 

Wenn Sie keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben kann der Unfall für Sie als Fahrer:in einen Verdienstausfall bedeuten. In diesem Fall zahlt die Fahrerschutzversicherung die Verdienstausfall-Kosten bis zum Eintritt Ihres Rentenalters.

Schmerzensgeld

Bei einem stationären, unfallbedingten Krankenausaufenthalt von mindestens drei Tagen zahlt die Fahrerschutzversicherung innerhalb von sechs Monaten ein Schmerzensgeld.

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen

Bei körperlichen Einschränkungen nach einem Unfall kann ein behindertengerechter Umbau Ihrer vier Wände notwendig sein. Die anfallenden Kosten übernimmt hierbei die Fahrerschutzversicherung.

Reha-Maßnahmen

Während des Genesungs- und Rehabilitationsprozesses steht Ihnen die Fahrerschutzversicherung unterstützend zur Seite.

Ansprüche der Hinterbliebenen

Im Todesfall des Fahrers/ der Fahrerin übernimmt die Fahrerschutzversicherung eine Witwen- bzw. Waisenrente. Das Hinterbliebenengeld wird an die Angehörigen des berechtigen Fahrers/ der berechtigten Fahrerin gezahlt.

Kosten für eine unfallbedingte Haushaltshilfe

Sofern Sie nach einem Unfall auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, werden die Kosten dafür von der Fahrerschutzversicherung übernommen.