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Häufige Fragen

Wofür benötige ich eine KFZ-Versicherung?

Zunächst muss unterschieden werden zwischen der KFZ-Haftpflicht-, der Teilkasko– und der Vollkaskoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht (Pflichtversicherung). Sie schützt im Falle eines Schadens den Unfallgegner finanziell, das heißt sie zahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen und einem Dritten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist.
Dadurch können Schadenersatzansprüche gedeckt werden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen. Ohne eine Haftpflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn ein Schaden durch die Nutzung des versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Neben dem Fahren sind so auch das Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen versichert.

Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Auto. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Kaskoschutz einzuschließen oder auszuschließen. Die Teilkaskoversicherung versichert Gefahren wie Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden, Glasbruch, Kabelschäden bei Kurzschluss, Tierbiss und Zusammenstoß mit Tieren.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt zusätzlich Schäden, die durch Vandalismus oder bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Fahrzeuges?

Bei der Zulassung eines Neufahrzeuges werden folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde benötigt:

  • Amtlichen Lichtbildausweis, alternativ Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals: Fahrzeugbrief)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) von Ihrem Versicherer
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (nicht bei allen Zulassungsstellen notwendig)

Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens werden folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich bei der Zulassungsstelle zu erscheinen, können Sie eine andere Person mit der Fahrzeugzulassung beauftragen. Hierfür wird eine schriftliche Bevollmächtigung des Fahrzeughalters benötigt. Die bevollmächtigte Person muss zur Zulassung ihren eigenen Personalausweis und den Personalausweis des Fahrzeughalters mit sich führen.

Was ist eine eVB-Nummer?

Als Nachweis dafür, dass Ihr Fahrzeug mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, gibt es eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer). Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer benötigen Sie beispielsweise für die Zulassung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges in einem neuen Zulassungsbezirk. Die Zulassungsbehörde ruft mittels Ihrer eVB-Nummer Ihre persönlichen Daten ab und überprüft diese. Anschließend erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Was versichert die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Sachschäden, wie beispielsweise

  • Kosten für Reparaturen
  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Kosten für (Unfall-)Gutachter
  • Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens
  • An- und Abmeldekosten
  • Im Falle eines Rechtsstreits: Anwalts- und Gerichtskosten (Der Versicherer verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Ansprüche)
  • Erweiterte Sachschäden, wie beispielsweise
  • Gebäudeschäden
  • Schäden an Verkehrseinrichtungen (z. B. Straßenschildern)
  • Personenschäden, wie beispielsweise
  • Behandlungskosten für Operationen, Krankenhausaufenthalte oder Therapien
  • Aus Unfällen entstehende Verdienstausfälle
  • Schmerzensgeld
  • Rente
  • Im Todesfall: für Beerdigung sowie Hinterbliebenengeld

Was ist bei der KFZ-Haftpflichtversicherung zu beachten?

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sollten große Entschädigungsbeiträge vereinbart werden, also eine hohe Versicherungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind relativ gering. Vor allem wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro (Mindestversicherungssumme) schnell ausgereizt sein. 
Bei dem Abschluss Ihrer Versicherung sollten Sie daher deutlich höhere Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dies ist ein Pauschalbetrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckelt der Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro sind eine übliche Grenze. Eine höhere Versicherungssumme macht Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht teurer: bei guten Versicherungstarifen sind die höheren Versicherungssummen mittlerweile Standard.

Wann zahlt meine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht?

Generell nicht versichert sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Das bedeutet, dass Sie selbst für anfallende Kosten (beispielsweise durch Reparaturen) aufkommen müssen. Möchten Sie auch hierfür versichert sein, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz auf eine Kaskoversicherung ausweiten. Diese erstattet die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug sowie den Wiederbeschaffungswert.

Sicherlich haben Sie in Ihren Tarif- oder Vertragsdetails schon einmal den Begriff „Haftungsausschluss“ gelesen. Das bedeutet, dass Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung unter gewissen Bedingungen eventuell nicht für anfallende Kosten aufkommt. Das kann beispielsweise passieren, wenn

  • Sie unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Straßenverkehr teilnehmen und einen Unfall verursacht haben.
  • Sie mutwillig einen Unfall herbeigeführt haben.
  • Sie Fahrerflucht begangen haben.
  • Sie ohne Betriebserlaubnis oder ohne Führerschein einen Unfall verursacht haben.

Muss ich mein Auto bei einem Versichererwechsel mit einer neuen eVB zulassen?

Nein. Bei einem Versichererwechsel übermittelt Ihr neuer Versicherer automatisch alle notwendigen Angaben und Dokumente (inkl. neue eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung versichert?

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Auto. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auszuschließen. Die Teilkaskoversicherung versichert Gefahren, die durch Benutzung oder Nichtnutzung des Fahrzeuges entstehen können, ohne dass Sie selber aktiven Einfluss auf das Schadenereignis haben.

Die Teilkaskoversicherung sichert grundsätzlich folgende Risiken ab:

  • Brand, Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkanausbrüche
  • Kurzschluss in der Verkabelung
  • Tierbiss und Zusammenstöße mit Tieren aller Art (außer Haus- und Nutztiere)
  • Glasbruch (auch durch Steinschlag)
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung?

Die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko ist der Anteil an einem Schaden, den Sie als Versicherungsnehmer selbst zahlen wollen. Eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren ist nicht verpflichtend. Entscheiden Sie sich dafür, bei einem Kaskoschaden einen Teil der Kosten im Schadensfall immer selbst zu übernehmen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag merklich. Häufig wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro vereinbart.

Wann zahlt meine Teilkaskoversicherung nicht?

Die Teilkaskoversicherung muss die anfallenden Kosten im Schadenfall nicht übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Fall von großer Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung in der Regel nur anteilig. Viele Versicherungen kommen den Versicherungsnehmern jedoch mit speziellen Vertragsklauseln entgegen, in welchen die Versicherung auf die „Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“ verzichtet.

Alle Arten von Vandalismus (mutwillige Kratzer im Lack, vorsätzlich zugeführte Dellen und Beulen, abgeknickte Antennen etc.) werden nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Für Vandalismus aller Art ist also grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung zuständig. Wurde ein Unfall selbst verschuldet, kommt die Teilkasko ebenfalls nicht für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Was ist eine Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Versicherungsschutz für Personenschäden des Fahrers/ der Fahrerin bei selbstverschuldeten Unfällen. Der Versicherungsschutz umfasst damit alle Personenschäden bei einem selbstverschuldeten Unfall, die nicht von der gegnerischen Versicherung und auch nicht von der eigenen Kaskoversicherung übernommen werden.

Gut zu wissen: Nicht nur bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen, sondern auch bei Unfällen, die durch Unbekannte verursacht wurden, greift der Versicherungsschutz der Fahrerschutzversicherung.

Wann sollte ich mich für eine Vollkaskoversicherung und wann für eine Teilkaskoversicherung entscheiden?

Die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie freiwillig mit der Teilkasko oder Vollkasko als Premium-Schutz erweitern. Diese Entscheidung hängt vom Wert und von der Nutzung Ihres Fahrzeuges ab. Allgemein wird empfohlen, Neufahrzeuge oder Fahrzeuge mit einem hohen Wert durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern. Wenn sich teure Reparaturen nicht mehr lohnen und der Wert Ihres Fahrzeuges mit zunehmendem Alter abnimmt ist es sinnvoll, die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln.

Was ist die „Grüne Versicherungskarte“ und wozu brauche ich die?

Im Ausland wird die Grüne Versicherungskarte (= „Grüne Karte“) benötigt, um die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung zu bestätigen. Es ist in folgenden Ländern keine Pflicht, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen: In den EU-Staaten, Island, Schweiz. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch die Karte jederzeit mitzuführen, um etwaige Probleme zu vermeiden.

In folgenden Ländern ist es vorgeschrieben, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen:

Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Ukraine, Montenegro. Es ist jedoch ausreichend eine sogenannte „Kleine Grüne Versicherungskarte“ mitzuführen, welche beim jeweiligen KFZ-Versicherer angefordert werden kann.

Für manche Länder (wie der Türkei, Russland, Marokko, Israel, Aserbaidschan, etc.) muss eine eigene, sogenannte „Große Grüne Versicherungskarte“ ausgestellt werden. Für den Zeitraum der geplanten Reise bzw. des geplanten Aufenthaltes in diesen Ländern erhöht sich der Versicherungsbeitrag. Kann man die Versicherungskarte bei einer Kontrolle nicht vorlegen drohen hohe Vertragsstrafen.

Warum gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Teilkaskoversicherung?

Bei der KFZ-Haftpflicht- und KFZ-Vollkaskoversicherung können die versicherten Schäden durch den/die Fahrer:in beeinflusst werden. In der Teilkaskoversicherung ist dies nicht möglich, denn Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Diebstahl sind nicht steuerbar. Aus diesem Grund gibt es in der Teilkaskoversicherung bei einem Schadenfall auch keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Mallorca-Police – Was ist das?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung bei Privatpersonen umfasst im Rahmen der Mallorca-Police ebenfalls Schäden, die Sie selbst oder Ihr/e (Ehe-)Partner:in, Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner:in oder Personen in häuslicher Gemeinschaft als Fahrer:in eines gemieteten, versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges auf einer Auslandsreise verursachen. Die Höhe der Deckungssumme entspricht dabei der vertraglich vereinbarten Deckungssumme im Versicherungsschein.

Was sind Regionalklassen?

Deutschlandweit gibt es 413 unterschiedliche Zulassungsbezirke. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) berechnet jährlich die Schadenbilanz der Zulassungsbezirke und definiert diese in Regionalklassen. Ausschlaggebend bei der Analyse ist hierbei nicht der Schadenort, sondern der Wohnort des/der Versicherungsnehmer:in. Je niedriger die Regionalklasse, desto geringer die Schadenbilanz im Zulassungsbezirk und desto geringer der Versicherungsbeitrag.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung (englisch = Lücke) ist eine Zusatzversicherung für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge zur KFZ-Vollkaskoversicherung. Im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens oder eines Diebstahls wird durch die GAP-Versicherung die Lücke bzw. die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Fahrzeuges geschlossen.

Der Ablösewert eines Fahrzeuges entspricht dem Leasingrestbetrag, den die Leasinggesellschaft von Ihnen fordert. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und den bereits gezahlten Leasingraten.

In den meisten KFZ-Vollkaskoversicherungen ist die GAP-Deckung nicht automatisch enthalten. Je hochpreisiger und neuer das geleaste oder finanzierte Fahrzeug, desto ratsamer ist der Abschluss der GAP-Versicherung.

 

Wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug einen selbstverschuldeten Unfall verursachen, dann springt die KFZ-Vollkaskoversicherung in der Regel bei anfallenden Kosten und entstandenen Schäden ein. Sollte Ihr Fahrzeug jedoch gestohlen werden oder ist nach einem Unfall irreparabel, weil die Reparaturkosten den tatsächlichen Fahrzeugwert übersteigen, sind Sie als Leasing- oder Kreditnehmer:in verpflichtet, den Leasinggeber finanziell zu entschädigen.
Ihre KFZ-Vollkaskoversicherung übernimmt in so einem Fall den Wiederbeschaffungswert Ihres KFZ. Für den Ablösewert (den Restbetrag des Fahrzeuges) müssen Sie selbst aufkommen – es sei denn, Sie haben eine GAP-Versicherung abgeschlossen.

Je höher die mit dem Leasinggeber vereinbarte Ablösesumme für das Fahrzeug, desto wichtiger ist die GAP-Deckung. Sollte die GAP-Versicherung nicht automatisch in Ihrer Vollkaskoversicherung integriert sein, sollten Sie über einen zusätzlichen Versicherungsabschluss nachdenken.

Was bedeutet Typklasse bei der KFZ-Versicherung?

Um den korrekten Versicherungsbeitrag zu bestimmen werden unterschiedliche Merkmale berücksichtigt, eins davon ist die sogenannte Typklasse. Je niedriger das jeweilige Fahrzeug in der Typklasse eingestuft wird, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag. Um die Typklasse zu bestimmen wird die Unfall- und Schadenbilanz jedes in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells betrachtet. Wenn mit einem Fahrzeugtyp gegenüber dem Vorjahr weniger Schäden gemeldet und beglichen wurden, wird dieser Fahrzeugtyp in eine geringere Typklasse eingestuft. Andersherum funktioniert das Prinzip genauso.